Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufgaben. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend in schriftlicher Form widersprochen wird.
1.Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma (Kleinunternehmen gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG) Katharina Jerg, Fairy Make Up by Katha – Make Up Artist Katharina Jerg – mit ihren Vertragspartnern. Vertragspartner ist wer persönlich, schriftlich, per E-Mail, über die Homepage „www.fairy-makeup.com“ oder auf eine andere Art und Weise einen verbindlichen Termin zur Erbringung von Dienstleistungen mit Make Up Artist Katharina Jerg vereinbart.
1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen diese einzelvertraglichen Regelungen vor.
2.Vertragsgegenstand
2.1 Make Up Artist Katharina Jerg biete ihre Tätigkeit als Make Up Artist & Hairstylist im Rahmen von Foto-, Filmproduktionen und Events zu dem vertraglich vereinbarten Zweck an. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit Make Up Artist Katharina Jerg an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie schriftlich durch Make Up Artist Katharina Jerg anerkannt werden.
2.2 Brautservice: Gegenstand der Leistung durch Make Up Artist Katharina Jerg ist ein Probetermin mit Vorbesprechung sowie die Durchführung von Styling und Make Up beim Probetermin und auch am Tag der Hochzeit. Am Hochzeitstag wird das zum Probetermin besprochene Styling umgesetzt.
3.Zustandekommen des Vertrags
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrages durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Die Auftragserteilung des Auftragsgebers wird grundsätzlich durch Make Up Artist Katharina Jerg schriftlich bestätigt. Im Falle einer Buchung, bei welcher der Auftraggeber nur zwischengeschaltet wird, muss spätestens bei der Buchung bzw. Auftragsbestätigung der Auftraggeber den endgültigen Vertragspartner Make Up Artist Katharina Jerg nennen und gegebenenfalls seine Vollmacht, für den Vertragspartner einen Vertrag abschließen zu dürfen, schriftlich nachweisen.
3.2 Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung, ist im schriftlichen Auftrag oder in den vorgegebenen Dienstleistungen von Make Up Artist Katharina Jerg, die Sie der aktuellen Homepage entnehmen können, beschrieben.
3.3 Festbuchung: Eine Festbuchung stellt für Make Up Artist Katharina Jerg und den Auftraggeber eine verbindliche Auftragserteilung zu einem festgelegten Termin dar. Im Falle eine Festbuchung steht Make Up Artist Katharina Jerg das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die Make Up Artist Katharina Jerg nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (siehe Punkt „Ausfallhonorar“). Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Festbuchung bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber Make Up Artist Katharina Jerg absagt. Es gelten die vereinbarten Preise.
3.4 Optionen sind Reservierungen für Leistungen zu einem verbindlich festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfragen bei dem Auftraggebern, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer Festbuchung führt.
4.Kosten/ Zeiten/ Storno/ Reisekosten
Es gelten die Preise laut Preisliste bzw. nach Vereinbarung. Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Make Up Artist Katharina Jerg zählt zu den Kleinunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung).
4.1 Brautservice – Kosten/ Gebühren:
30% des Hochzeitspaketes oder des vereinbarten Preises sind nach dem Probetermin bar zu zahlen. Mit Bezahlung der Anzahlung ist der Hochzeitstermin für den Auftraggeber fest gebucht. Am Tage der Hochzeit ist der Restbetrag – die restlichen 70% des vereinbarten Preises – fällig. Mehraufwendungen (z.B. nicht vereinbarte Stylings von weiteren Personen am Hochzeitstag) werden zusätzlich auf Grundlage berechnet. Fahrtkosten werden außerdem ab dem ersten Kilometer erhoben, diese betragen 0,35 € pro Kilometer.
4.2 Arbeitszeiten:
Make Up Artist Katharina Jerg kann für „halbe Tage“ oder „ganze Tage“ gebucht werden. Es werden daher grundsätzlich Halbtages- oder Tageshonorare vereinbart. Halber Tag: bis 4 Stunden, ganzer Tag: bis 9 Stunden (inkl. einer Stunde Pause).
Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum (sog. „Over-Time“) hinausgehen, die zusätzliche anfallende Arbeitszeit nach halben Stunden berechnet. Der Stundensatz für jede weitere angefangene halbe Stunde beträgt 10% des Ganztageshonorars. Fallen über die zusätzliche anfallende Arbeitszeit hinaus, zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrages verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von Make Up Artist Katharina Jerg zu vertreten sind, steht dem Make Up Artist Katharina Jerg für die weitergehende Leistung ein zusätzliches Honorar, das im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar steht, zu. Gründe hierfür können sein: Nachträglich abweichende Wünsch des Auftraggebers vom Briefing; schlechtes Wetter; nicht rechtzeitige Bereitstellung von Produkten durch den Kunden; Nichterscheinen der Modelle; Reisegepäckverlust etc. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.
4.3 Fremd- und Nebenkosten:
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Material- und Stylingkosten, Requisiten, Leihgebühren etc.) in voller Höhe zu tragen und im Voraus als Anzahlung in voller Höhe an Make Up Artist Katharina Jerg zu zahlen. Evtl. Reise-/ Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Sonstige Speisen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes und des Wirkungsbereiches von Make Up Artist Katharina Jerg hat der Auftraggeber nach den aktuellen steuerlichen Vorschriften oder lt. Beleg zu übernehmen. Ansonsten ist Make Up Artist Katharina Jerg nicht verpflichtet ihre Leistung in dem vereinbarten, vollen Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteile Auftrag erweitert, ist Make Up Artist Katharina Jerg berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Leistungen sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4 Auftragsstornierung/ Ausfallhonorar:
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. Annulliert der Auftraggeber den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass Make Up Artist Katharina Jerg dies zu vertreten hat, steht Make Up Artist Katharina Jerg das vereinbarte Honorar vollständig sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Make Up Artist Katharina Jerg mit der Vorbereitung und Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Bei einer Absage der Festbuchung durch den Auftraggeber innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von (wenn nicht anders vereinbart):
-14 Tage vor Termin: 50%
-7 Tage vor Termin: 75%
-3 Tage vor Termin: 100%
Eine „Wetterbuchung“ muss vom Auftraggeber im Voraus mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. In der Auftragsbestätigung wird dies ebenfalls ausdrücklich mit „Wetterbuchung“ bezeichnet. D.h. im Falle, dass eine Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, muss der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an Make Up Artist Katharina Jerg ein Honorar zahlen zu müssen. Make Up Artist Katharina Jerg ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche von Make Up Artist Katharina Jerg in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesem Fall sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare an Make Up Artist Katharina Jerg zu entrichten.
4.5 Anreise – Reisekosten:
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag und/oder eine Rückreise am folgenden Tag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so können grundsätzlich Reisetage nach zeitlichem Aufwand berechnet werden. Fahrtkosten werden ab dem ersten Kilometer berechnet und kostet 0,35€ pro Kilometer.
5.Rechnung/ Fälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Der Rechnungsbetrag kann überwiesen werden (außer bei Brautpaketen) oder am Tag der Leistung nach erbrachter Leistung bar bezahlt werden.
6.Nichterbringen der Dienstleistung/ Krankheitsfall des Auftragnehmers
Sollte Make Up Artist Katharina Jerg ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird Make Up Artist Katharina Jerg sich nach besten Kräften bemühen – sofern nicht anders vereinbart – einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Make Up Artist Katharina Jerg in diesem Falle nicht.
7.Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Make Up Artist Katharina Jerg ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen soweit Preise jederzeit zu ändern
8.Haftung
Der Make Up Artist Katharina Jerg übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- oder Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make Up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.
Dies gilt auch für etwaig von ihm geschaltete Erfüllungsgehilfen.
Requisiten sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums das Make Up Artist Katharina Jerg, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen.
9.Namensnennung
Der Make Up Artist Katharina Jerg hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make Up Artist Katharina Jerg zu zahlen.
10.Verwendung von Bildmaterial
Der Make Up Artist Katharina Jerg ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make Up Artist Katharina Jerg einverstanden ist/sind.
11.Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make Up Artist Katharina Jerg verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
12.Sonstiges/ Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglich nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Make Up Artist Katharina Jerg. Auch bei im Ausland erbrachten Dienstleistungen gilt deutsches Recht als vereinbart.
13.Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 12.03.2018 bis auf Weiteres.
Ausschließlicher Gerichtstand ist Würzburg.
Stand: 12.03.2018